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BOOTSFÜHRERSCHEIN UMSCHREIBUNGEN

Information zum Umschreiben des Sportbootführerschein See

ACHTUNG!!! Sportbootführerscheine aus SERBIEN, SLOWENIEN oder MONTENEGRO sind nicht mehr gültig.

Welche Bootsführerscheine kann man umschreiben?

1.
Kroatische Sportbootführerscheine "Voditelja Brodice" inkl. UKW Funk
- diese Küstenpatente sind gültig bis 20 BRZ inkl. Funk

2.
Bootsführerscheine aus dem ehemaligen Jugoslawien, die jedoch im ehemaligen Bundesland KROATIEN ausgestellt wurden.
- es muss eine See-Sprechfunkberechtigung nachgewiesen werden!

Patente aus SERBIEN, SLOWENIEN oder MONTENEGRO können nicht umgeschrieben werden und sind NICHT mehr gültig! Wer diese Patente besitzt, benötigt einen neuen Bootsführerschein.

Ob sie eine Seesprechfunkberechtigung haben können Sie auf der Rückseite des Sportbootführerscheines feststellen. Es muss folgendes angeführt sein: "The holder of this licence is authorised to operate radio-telephone station on boat."

Durch die Umschreibung erhalten Sie einen Sportbootführerschein der KATEGORIE B, sowie eine Aufwertung von 20 BRZ auf 30 BT inkl. Funk

Für eine Umschreibung benötigen Sie:
- das alte Patent
- 2 Passfotos (2,5cm x3cm)
- Kopie des Reisepasses (jene Seite mit dem Bild)
- Ein Briefkuvert welches mit der Zustelladresse versehen ist.
- Weiters sollten Sie Ihre Telefonnummer und noch einmal die Zustelladresse angeben.

Für das Hafenamt Rijeka müssen Sie € 50,-- in bar beilegen
für alle anderen Hafenämter € 60,-- in bar beilegen

WICHTIG!!! Machen sie eine Kopie Ihres alten Bootsführerschein`s beider Seiten. Die Zustellung des umgeschriebenen Führerscheines kann mehrere MONATE dauern. Deshalb empfehle ich Ihnen, dies 3-4 Monate vor dem nächsten Bootsausflug zu machen.

Sollten Sie über KEINE Seesprechfunkprüfung verfügen, können Sie den Sportbootführerschein der Kategorie B (30 BT inkl. UKW Funk) durch eine Funkzusatzprüfung erweitern.

Kosten für Funkzusatzprüfung:
Kurs inkl. Unterlagen € 60,--
Prüfungsgebühr ca. € 43,--
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€ 103,--